Proseminare
In den Proseminaren sollen die zur Anfertigung der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion aller Seminarteilnehmer eingeübt werden. Die Proseminare werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgehalten und sind für Studierende des 3. und 4. Semesters vorgesehen.
Die Teilnahme an einem Proseminar ist nach § 45 Abs. 1 S. 2 der Studienordnung Voraussetzung, um später überhaupt am Seminar im Schwerpunktbereich teilzunehmen zu können, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird.
